© 2022 by CONSIGHT Consulting GmbH ALLGEMEINE Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB) CONSIGHT Consulting GmbH 1. Vertragspartner der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") sind CONSIGHT Consulting GmbH, Suttnerstraße 23/9, Firmenbuchnummer FN 252090x, UID-Nummer: ATU58183637, www.consight.at, Email: office@consight.at (im folgenden "wir" oder "CONSIGHT Consulting GmbH" und der Kunde (Unternehmer oder Verbraucher). Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden. Nach dem KSchG (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) ist Unternehmer jemand, für den das Geschäft zum Betrieb seines Unternehmens gehört, und Verbraucher jemand, für den dies nicht zutrifft (§ 1 Abs. 1 KSchG). Für Konsumenten gelten diese AGB nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in den AGB sowie nach den Punkten 16 ff. 2. Anwendungs-/ Geltungsbereich/ Schriftlichkeitsgebot   2.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage und auf Basis dieser unserer   AGB. Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit Empfangnahme der Leistung ausdrücklich die   Anwendung dieser AGB. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich   widersprochen. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind   schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für das Abgehen von diesen Formerfordernissen. Durch diese AGB sind   sämtliche, allfällige frühere Vereinbarungen aufgehoben soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch   stehen bzw. nicht durch diese umgesetzt wurden. 2.2. Abänderungen oder Nebenabreden sowie alle Erklärungen, die mit diesen im Zusammenhang stehen, bedürfen   zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die im Firmenbuch eingetragene(n)   vertretungsbefugte(n) Personen und gelten - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. durch   Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Alle übrigen Mitarbeiter sind weder beauftragt   noch bevollmächtigt, Änderungen vorzunehmen und/oder Abweichendes von diesen AGB zu vereinbaren. 2.2.1. für Verbraucher:   Eine Vollmacht, die ein Unternehmer erteilt hat, erstreckt sich im Verkehr mit Verbrauchern auf alle   Rechtshandlungen, die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen; besondere gesetzliche Regeln über den   Umfang der Vollmacht bleiben davon unberührt. Eine Beschränkung dieser Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber   nur wirksam, wenn sie ihm bewusst war. War dem Verbraucher die Beschränkung der Vollmacht nur infolge grober   Fahrlässigkeit nicht bewusst, so hat der Unternehmer – unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach   anderen Bestimmungen – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis des   Unternehmers von der Überschreitung durch den Vertreter und den Umständen, aus denen sich die grobe Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergibt, erklärt werden. Die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des   Unternehmers oder seiner Vertreter kann zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen werden.  3. Angebot/ Auftrag 3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und können auch befristet sein. Irrtümer, Druckfehler und   Preisänderungen sind vorbehalten. Alle angegebenen Maße sind ungefähre Angaben. Der farbliche Eindruck einer   Ware kann aus technischen Gründen geringfügig von der Abbildung abweichen. Abbildungen von Waren können   beispielhaft sein. Die Bestellungen des Kunden sind das (eigentliche) Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere   schriftlich, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung kommt der Vertrag mit   diesen AGB zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen und/oder ohne Angabe von   Gründen abzulehnen. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte   Produkte nicht verfügbar sind, werden wir Sie darüber gesondert zB per email, Brief, Fax oder Telefon informieren.   Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt, dh Sie haben das Recht, Bestellungen vollständig oder in Teilen zu   stornieren, wenn die Lieferfrist überfällig ist und Ihrerseits eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde (§ 918 ABGB).   3.2. Das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) sieht zahlreiche Meldepflichten des   Gewerbetreibenden (CONSIGHT Consulting GmbH) und die Erfassung personenbezogener Daten vor.   Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung iS des § 4 Z 14 DSG (nach § 4 Z 14 DSG bedeutet   „Zustimmung“: die gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er in   Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt).  4. Bestellungen   4.1. innerhalb Österreichs   Der Kunde erklärt mit der Bestellung und mit der Empfangnahme der Ware, dass er alle rechtlichen und   behördlichen Vorschriften erfüllt, die für die Abgabe der Bestellung und die Entgegennahme der Ware notwendig   und erforderlich sind. Der Kunde erklärt weiters, dass sämtliche Berechtigungen (gesetzlicher und/oder   behördlicher Art) zum Zeitpunkt der Bestellung und des Empfanges der Ware aufrecht gültig sind und ihm keine   Umstände bekannt sind, die einen Verlust, Entzug oder sonstige Einschränkung der Berechtigung(en) zur Folge   haben könnten. Der Kunde erklärt weiters, dass insbesondere keine behördlichen Verfahren anhängig sind und   auch solche seines Wissens nach nicht zeitnah anhängig gemacht werden. Der Kunde erklärt unwiderruflich und   verpflichtet sich für den Fall der Änderung seiner persönlichen Verhältnisse im obigen Sinn zwischen Bestellung und   Entgegennahme, insbesondere bei Einleitung eines behördlichen Verfahrens, das geeignet ist, seine obgenannten   Berechtigungen zumindest einzuschränken, die CONSIGHT Consulting GmbH umgehend ohne nötigen Aufschub  zu informieren. Er erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die Ware in diesem Falle bis zur rechtskräftigen  Klärung der Situation und bis zur Wiederherstellung aller gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften auf seine  Kosten und unter Ausschluss allfälliger Schadenersatz- und/oder Vertragserfüllungsansprüche bei der  CONSIGHT Consulting GmbH verbleibt.  4.2. außerhalb Österreichs   Generell sind Bestellungen aus dem Ausland nur möglich, sofern gesetzliche Bestimmungen der Bestellung und   Lieferung nicht entgegenstehen. Die CONSIGHT Consulting GmbH prüft, ob die Bestellung im Rahmen der jeweils  2 aktuell geltenden österreichischen Gesetze und Verordnungen aus Österreich ausgeführt werden darf. Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob der Import der Waren seiner Bestellung im Rahmen  der eigenen Bundes- und/oder Landesgesetze zulässig ist und er alle hierfür notwendigen behördlichen  Bewilligungen/Genehmigungen etc. besitzt. Der Kunde erklärt sohin durch seine Bestellung an Eides Statt, dass  alle rechtlichen Voraussetzungen in seinem Heimatland erfüllt sind und er berechtigt ist, derartige   Bestellungen sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang zu tätigen und die bestellte Ware in Empfang zu nehmen. In   keinem Fall haftet die CONSIGHT Consulting GmbH für Rechtsfolgen, die aus einer bewussten oder unbewussten  Recht- und/oder Pflichtverletzung des Kunden entstehen.   5. Preise   All unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab   unserem Lager. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Trotz größter Bemühungen kann es vorkommen,   dass Produkte in unserem Angebot mit dem falschen Preis ausgezeichnet sind. Bei Bearbeitung Ihrer Bestellung   werden die Preise nochmals überprüft. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte   Preis höher ist, werden wir Ihnen ein Angebot mit dem korrekten Preis übermitteln. Sofern Sie dieses binnen 21   Tagen nicht annehmen, ist Ihre Bestellung storniert. Sollte der korrekte Preis eines Produktes niedriger sein als der   von uns angegebene Preis, werden wir Ihnen den niedrigeren Betrag in Rechnung stellen.  6. Lieferzeit   Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst   dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte (insbes. des Rücktrittsrechts nach § 918 f. ABGB),   wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen Nachfrist, die Lieferung nicht   durchführen. Vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie z.B. behördliche Eingriffe, Verzögerungen von   Vorlieferanten und Arbeitskonflikte verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Gleiches gilt für   Zusagen über die Fertigstellung von Reparaturen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass seitens des Kunden alle   erforderlichen Dokumente beigeschafft bzw. vorgelegt und von ihm sämtliche gesetzlichen und/ oder behördlichen   Vorgaben erfüllt wurden. 7. Zahlungsbedingungen Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem   Ermessen, Abweichendes zu vereinbaren und z.B. Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Voraus-zahlung   vorzunehmen. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen.   Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, dh. von uns rechtsgültig ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich   rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen. 8. Zahlungsverzug   Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch   10% p.a. (bei Verbrauchern: 6% p.a.), zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des   Zahlungsverzugs, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende   Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung (älteste Schuld)   angerechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte –   berechtigt, alle offenen Rechnungen, selbst jene, die noch nicht zur Zahlung fällig sind, sofort fällig zu   stellen und unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen   Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten   und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.  9. Versand 9.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung   des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung.   Verpackungsmaterial wird auch zurückgenommen.  9.2. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns   erbracht. 9.3. Für Verbraucher   Punkt 9.2. gilt bei Verbrauchern nur dann, wenn der Verbraucher rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Ablauf der Jahresfrist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde und ihm zur Abgabe einer   ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist von 10 (zehn) Tagen gewährt wurde.  9.4. Soweit eine übliche Transportart (Post, ÖBB, sonstiger Paketdienst etc.) gewählt wird, gilt die Abgabe der Ware an den Transporteur als Erfüllung des Vertrages durch uns.   9.5. Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware bei Verbrauchern   Für Verbraucher gilt, dass dann, wenn der Unternehmer die Ware übersendet, die Gefahr für den Verlust oder die   Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher übergeht, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den   Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen,   so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung   erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.  9.6. In jedem Fall hat der Kunde aber zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass der Empfänger der Ware alle   rechtlichen und/oder behördlichen Voraussetzungen erfüllt, die zur Entgegenahme der bestellten Ware erforderlich   ist. Jegliche Haftung der CONSIGHT Consulting GmbH ist diesbezüglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verbraucher.  10. Höhere Gewalt   Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem   außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferer-  komponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate an, ist   jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche, insbes. jene auf Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.  11. Gewährleistung/Garantie für unternehmensbezogene Geschäfte   11.1. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß den §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch   Schadenersatzansprüche – detailliert zu rügen.  11.2. Der Käufer hat nach § 377 UGB dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang   nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist   anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf   Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der   Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in   angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in § 377   Abs. 2 UGB bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen. 11.3. Verdeckte Mängel sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb einer Frist von einer Woche   ab Entdeckung bei sonstigem Verlust allfälliger Gewährleistungsansprüche schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde   einem Konsumenten oder einem Unternehmer für die Mangelhaftigkeit des Produktes Gewähr zu leisten, ist dieser bei   sonstigem Verlust all seiner Ansprüche verpflichtet, seine aus § 933b ABGB resultierenden Ansprüche binnen einer   Woche ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht schriftlich geltend zu machen. Garantie- und   Gewährleistungsansprüche (einschließlich Ansprüche gemäß § 933b ABGB) sind – unabhängig auf welche   Rechtsgrundlage sie gestützt werden – innerhalb von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum (Rechnungsdatum) geltend zu machen. Diese Frist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nur hinsichtlich der   ausgetauschten bzw. verbesserten Teile neu zu laufen. Unsere Gewährleistung und Garantie umfasst, nach unserer   Wahl, die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Der Garantie- und Gewährleistungs-  anspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden,   ebenso im Falle von Reparaturen durch den Kunden oder in fremden Werkstätten. Diese Regelungen umfassen   sämtliche Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen von unserer Seite und ersetzen alle früheren Erklärungen   sowie schriftliche oder mündliche Verabredungen betreffend Garantien und Gewährleistungen. Für Auswahl und   Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Eine Anwendungsberatung ist nur dann verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird.  11.4. Für Verbraucher:   11.4.1. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) werden vor Kenntnis des Mangels nicht   ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist   unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr   verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.  11.4.2. Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht   zu erfüllen.  11.4.2.1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder   wenn es der Verbraucher verlangt. 11.4.2.2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den   Unternehmer nicht überraschend sein musste und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum   Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau   unbeweglich geworden ist. 11.4.2.3. Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache   übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen. 11.4.2.4. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.    11.4.3. Vertragliche Garantie   Verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu   verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf   die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht   eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung   bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden. 12. Schadenersatz 12.1. Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, teil-  weiser Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-  schluss, Verschulden die Vertragserfüllung, bei Mangelfolgeschäden, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen   sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.  12.2. Für Verbraucher:   Dieser Ausschluss bzw. diese Einschränkung der Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person   oder zum Ersatz sonstiger Schäden nach Punkt 11.1. gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 9 KschG).  12.3. Gem. § 9 des Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaf- tungsgesetz) kann die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt   werden. Gem. § 1 PHG haftet für den Ersatz des Schadens, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Mensch getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche Sache beschädigt wird, der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat (Z 1) und (Z 2) der Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht   hat (Importeur). Kann der Hersteller oder - bei eingeführten Produkten - der Importeur (Abs. 1 Z 2) nicht festgestellt   werden, so haftet jeder Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, nach Abs. 1, wenn er nicht dem Geschädigten in angemessener Frist den Hersteller beziehungsweise - bei eingeführten Produkten - den Importeur   oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt geliefert hat. Die CONSIGHT Conulting GmbH haftet bei Vorliegen der  Voraussetzungen des PHG daher nur bei Verstoß gegen die dort normierten Meldepflichten, sonst nach den dortigen zwingenden gesetzlichen Regeln ist der Schaden nach § 2 PHG unter den sonstigen Voraussetzungen durch die  Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen, wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend  in seinem Unternehmen verwendet hat (Z 1) , und überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil (Z 2). 12.4. Beweislast  Den Kunden trifft die Beweislast bezüglich des Vorliegens der Kausalität, der Rechtswidrigkeit, der Höhe des   Schadens sowie des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die von uns bei den gelieferten Waren   erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der   Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits. Mittelbare Schäden   (Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den   Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen   Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind) sind – soweit gesetzlich zulässig – jedenfalls ausgeschlossen.  12.5. Für Verbraucher   Soweit dem Verbraucher nach Punkt 12.4. eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft, tritt anstelle des Punktes 12.4. die gesetzliche Beweislastregelung und/oder Beweislastverteilung (§ 6 Abs. 1 Z 11   KSchG). 13. Eigentumsvorbehalt Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden   über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur   Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des   ordnungsgemäßen Geschäftsganges unter Einhaltung sämtlicher rechtlichen und/oder behördlichen Vorschriften   weiterveräußern, hat den Käufer jedoch über unser Eigentum nachweislich zu informieren uns sicher zu stellen, dass   unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung erhalten bleibt. Der Kunde tritt daher bereits jetzt alle aus der   Weiterveräußerung resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an   uns ab und verpflichtet sich sämtliche für die wirksame Abtretung seiner Kundenforderungen erforderlichen Schritte   jeweils vor Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu setzen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz   oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines   Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde keinesfalls mehr über die Vorbehaltsware verfügen und seine Befugnis   zur Einziehung der Forderungen gilt als erloschen. Wir sind in einem solchen Fall zum Rücktritt vom Vertrag   berechtigt, ohne vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne Rücktritt sind wir   berechtigt die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde   jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb zu.  14. Gerichtsstand und anwendbares Recht 14.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das   für unseren Sitz (Linz) örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch   berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt das österreichische Recht. Die   Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. 14.2. Für Verbraucher:   Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland   beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit   des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.  15. Sonstige Bestimmungen 15.1. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist   nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen, der Kunde uns   gegenüber abgibt, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse   gerichtet werden. 15.2. Der Kunde stimmt der elektronischen Erfassung seiner Daten sowie der Speicherung seiner Ausweiskopien   ausdrücklich zu.  15.3. Salvatorische Klausel   Von der gänzlichen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen   Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die   den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen. 16. Konsumenten (Verbraucher)   16.1. Besondere Bestimmungen gelten nach dem Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum   Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) für Verträge zwischen Unter-nehmern und Verbrauchern, wobei dies für Rechtsgeschäfte gilt, an denen (Z 1) einerseits jemand, für den das Geschäft zum   Betrieb seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) (und andererseits jemand, für den   dies nicht zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind (Z 2).   15.2. Soweit in den geltenden AGB von dem ersten Hauptstück zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind sie unwirksam. Dies hat jedoch nicht die Ungültigkeit der übrigen Vereinbarungen zur Folge (Punkt 14.3. dieser   Vereinbarung). 17. Rücktrittsrecht des Verbrauchers   17.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke   dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand   abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum   Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit   der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung   des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die   Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das   Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise   Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem   Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach   Zustandekommen des Vertrags. 17.2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter   den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch   persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke   benützten Räume gebracht hat.   17.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu, 17.3.1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,  17.3.2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren Beauftragten vorangegangen sind oder  17.3.3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von   Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn   das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro   nicht übersteigt. 17.3.4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder 17.3.5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat, es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.  17.4. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die   Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.  17.5. Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unter- nehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO 1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht   anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.  17.6. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen   als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände   im Sinn dieses Punktes sind   17.6.1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des   Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann, 17.6.2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile, 17.6.3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und 17.6.4. die Aussicht auf einen Kredit. 17.7. Der Rücktritt nach 17.6. kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den   Verbraucher erkennbar ist, dass die in 17.6. genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß   eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt   jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.   17.8. Das Rücktrittsrecht nach 17.6. steht dem Verbraucher nicht zu, wenn 17.8.1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht   oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,   17.8.2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder   17.8.3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.  18. Kostenvoranschläge   Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher   ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Wird dem Vertrag   ein Kostenvoranschlag des Unternehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht   das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.   Stand: 01. November 2020