© 2022 by CONSIGHT Consulting GmbH
ALLGEMEINE Verkaufs- und Lieferbedingungen (AGB)
CONSIGHT Consulting GmbH
1. Vertragspartner
der folgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (im folgenden "AGB") sind CONSIGHT Consulting GmbH,
Suttnerstraße 23/9, Firmenbuchnummer FN 252090x, UID-Nummer: ATU58183637, www.consight.at,
Email: office@consight.at (im folgenden "wir" oder "CONSIGHT Consulting GmbH" und der Kunde (Unternehmer
oder Verbraucher). Soweit in diesen AGB auf natürliche Personen bezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form
angeführt sind, beziehen sich diese auf Frauen und Männer in gleicher Weise.
Bei der Anwendung der Bezeichnung auf bestimmte natürliche Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische Form
zu verwenden.
Nach dem KSchG (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) ist Unternehmer jemand, für den das Geschäft zum Betrieb
seines Unternehmens gehört, und Verbraucher jemand, für den dies nicht zutrifft (§ 1 Abs. 1 KSchG). Für
Konsumenten gelten diese AGB nach Maßgabe der besonderen Bestimmungen in den AGB sowie nach den Punkten
16 ff.
2. Anwendungs-/ Geltungsbereich/ Schriftlichkeitsgebot
2.1. Alle unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich auf Grundlage und auf Basis dieser unserer
AGB. Der Kunde anerkennt mit seiner Bestellung bzw. mit Empfangnahme der Leistung ausdrücklich die
Anwendung dieser AGB. Abweichenden Vertragsbedingungen des Kunden werden ausdrücklich
widersprochen. Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen sind
schriftlich zu vereinbaren. Dies gilt auch für das Abgehen von diesen Formerfordernissen. Durch diese AGB sind
sämtliche, allfällige frühere Vereinbarungen aufgehoben soweit sie mit diesen AGB in Widerspruch
stehen bzw. nicht durch diese umgesetzt wurden.
2.2. Abänderungen oder Nebenabreden sowie alle Erklärungen, die mit diesen im Zusammenhang stehen, bedürfen
zu ihrer Gültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch die im Firmenbuch eingetragene(n)
vertretungsbefugte(n) Personen und gelten - sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist (z.B. durch
Rahmenvertrag) - nur für den jeweiligen einzelnen Geschäftsfall. Alle übrigen Mitarbeiter sind weder beauftragt
noch bevollmächtigt, Änderungen vorzunehmen und/oder Abweichendes von diesen AGB zu vereinbaren.
2.2.1. für Verbraucher:
Eine Vollmacht, die ein Unternehmer erteilt hat, erstreckt sich im Verkehr mit Verbrauchern auf alle
Rechtshandlungen, die derartige Geschäfte gewöhnlich mit sich bringen; besondere gesetzliche Regeln über den
Umfang der Vollmacht bleiben davon unberührt. Eine Beschränkung dieser Vollmacht ist dem Verbraucher gegenüber
nur wirksam, wenn sie ihm bewusst war. War dem Verbraucher die Beschränkung der Vollmacht nur infolge grober
Fahrlässigkeit nicht bewusst, so hat der Unternehmer – unbeschadet der Geltendmachung dieses Umstandes nach
anderen Bestimmungen – das Recht, vom Vertrag zurückzutreten; der Rücktritt muss unverzüglich nach Kenntnis des
Unternehmers von der Überschreitung durch den Vertreter und den Umständen, aus denen sich die grobe
Fahrlässigkeit des Verbrauchers ergibt, erklärt werden. Die Rechtswirksamkeit formloser Erklärungen des
Unternehmers oder seiner Vertreter kann zum Nachteil des Verbrauchers vertraglich nicht ausgeschlossen werden.
3. Angebot/ Auftrag
3.1. Unsere Angebote sind freibleibend, unverbindlich und können auch befristet sein. Irrtümer, Druckfehler und
Preisänderungen sind vorbehalten. Alle angegebenen Maße sind ungefähre Angaben. Der farbliche Eindruck einer
Ware kann aus technischen Gründen geringfügig von der Abbildung abweichen. Abbildungen von Waren können
beispielhaft sein. Die Bestellungen des Kunden sind das (eigentliche) Anbot im Rechtssinn. Erst durch unsere
schriftlich, per Telefax oder E-Mail versandte Auftragsbestätigung oder durch Lieferung kommt der Vertrag mit
diesen AGB zustande. Wir sind berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen und/oder ohne Angabe von
Gründen abzulehnen. Sofern wir während der Bearbeitung Ihrer Bestellung feststellen, dass von Ihnen bestellte
Produkte nicht verfügbar sind, werden wir Sie darüber gesondert zB per email, Brief, Fax oder Telefon informieren.
Ihre gesetzlichen Ansprüche bleiben unberührt, dh Sie haben das Recht, Bestellungen vollständig oder in Teilen zu
stornieren, wenn die Lieferfrist überfällig ist und Ihrerseits eine angemessene Nachfrist gesetzt wurde (§ 918 ABGB).
3.2. Das Bundesgesetz über die Waffenpolizei (Waffengesetz 1996 - WaffG) sieht zahlreiche Meldepflichten des
Gewerbetreibenden (CONSIGHT Consulting GmbH) und die Erfassung personenbezogener Daten vor.
Der Kunde erklärt hierzu ausdrücklich seine Zustimmung iS des § 4 Z 14 DSG (nach § 4 Z 14 DSG bedeutet
„Zustimmung“: die gültige, insbesondere ohne Zwang abgegebene Willenserklärung des Betroffenen, dass er in
Kenntnis der Sachlage für den konkreten Fall in die Verwendung seiner Daten einwilligt).
4. Bestellungen
4.1. innerhalb Österreichs
Der Kunde erklärt mit der Bestellung und mit der Empfangnahme der Ware, dass er alle rechtlichen und
behördlichen Vorschriften erfüllt, die für die Abgabe der Bestellung und die Entgegennahme der Ware notwendig
und erforderlich sind. Der Kunde erklärt weiters, dass sämtliche Berechtigungen (gesetzlicher und/oder
behördlicher Art) zum Zeitpunkt der Bestellung und des Empfanges der Ware aufrecht gültig sind und ihm keine
Umstände bekannt sind, die einen Verlust, Entzug oder sonstige Einschränkung der Berechtigung(en) zur Folge
haben könnten. Der Kunde erklärt weiters, dass insbesondere keine behördlichen Verfahren anhängig sind und
auch solche seines Wissens nach nicht zeitnah anhängig gemacht werden. Der Kunde erklärt unwiderruflich und
verpflichtet sich für den Fall der Änderung seiner persönlichen Verhältnisse im obigen Sinn zwischen Bestellung und
Entgegennahme, insbesondere bei Einleitung eines behördlichen Verfahrens, das geeignet ist, seine obgenannten
Berechtigungen zumindest einzuschränken, die CONSIGHT Consulting GmbH umgehend ohne nötigen Aufschub
zu informieren. Er erklärt sich bereits jetzt damit einverstanden, dass die Ware in diesem Falle bis zur rechtskräftigen
Klärung der Situation und bis zur Wiederherstellung aller gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften auf seine
Kosten und unter Ausschluss allfälliger Schadenersatz- und/oder Vertragserfüllungsansprüche bei der
CONSIGHT Consulting GmbH verbleibt.
4.2. außerhalb Österreichs
Generell sind Bestellungen aus dem Ausland nur möglich, sofern gesetzliche Bestimmungen der Bestellung und
Lieferung nicht entgegenstehen. Die CONSIGHT Consulting GmbH prüft, ob die Bestellung im Rahmen der jeweils
2 aktuell geltenden österreichischen Gesetze und Verordnungen aus Österreich ausgeführt werden darf.
Es liegt im Verantwortungsbereich des Kunden zu prüfen, ob der Import der Waren seiner Bestellung im Rahmen
der eigenen Bundes- und/oder Landesgesetze zulässig ist und er alle hierfür notwendigen behördlichen
Bewilligungen/Genehmigungen etc. besitzt. Der Kunde erklärt sohin durch seine Bestellung an Eides Statt, dass
alle rechtlichen Voraussetzungen in seinem Heimatland erfüllt sind und er berechtigt ist, derartige
Bestellungen sowohl hinsichtlich Art als auch Umfang zu tätigen und die bestellte Ware in Empfang zu nehmen. In
keinem Fall haftet die CONSIGHT Consulting GmbH für Rechtsfolgen, die aus einer bewussten oder unbewussten
Recht- und/oder Pflichtverletzung des Kunden entstehen.
5. Preise
All unsere Preise sind freibleibend und verstehen sich ohne Umsatzsteuer und ohne jegliche Nebenleistungen frei ab
unserem Lager. Es gilt der Preis zum Zeitpunkt der Bestellung. Trotz größter Bemühungen kann es vorkommen,
dass Produkte in unserem Angebot mit dem falschen Preis ausgezeichnet sind. Bei Bearbeitung Ihrer Bestellung
werden die Preise nochmals überprüft. Wenn ein Produkt mit einem falschen Preis ausgezeichnet ist und der korrekte
Preis höher ist, werden wir Ihnen ein Angebot mit dem korrekten Preis übermitteln. Sofern Sie dieses binnen 21
Tagen nicht annehmen, ist Ihre Bestellung storniert. Sollte der korrekte Preis eines Produktes niedriger sein als der
von uns angegebene Preis, werden wir Ihnen den niedrigeren Betrag in Rechnung stellen.
6. Lieferzeit
Lieferzeiten werden bestmöglich eingehalten, sind aber unverbindlich. Verzögerungen berechtigen den Kunden erst
dann zur Geltendmachung der ihm gesetzlich zustehenden Rechte (insbes. des Rücktrittsrechts nach § 918 f. ABGB),
wenn wir trotz schriftlicher Setzung einer angemessenen, mindestens zweiwöchigen Nachfrist, die Lieferung nicht
durchführen. Vom Parteiwillen unabhängige Umstände wie z.B. behördliche Eingriffe, Verzögerungen von
Vorlieferanten und Arbeitskonflikte verlängern die Lieferfrist um die Dauer der Verhinderung. Gleiches gilt für
Zusagen über die Fertigstellung von Reparaturen. Voraussetzung ist in jedem Fall, dass seitens des Kunden alle
erforderlichen Dokumente beigeschafft bzw. vorgelegt und von ihm sämtliche gesetzlichen und/ oder behördlichen
Vorgaben erfüllt wurden.
7. Zahlungsbedingungen
Unsere Rechnungen sind innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum netto zu zahlen. Es liegt jedoch in unserem
Ermessen, Abweichendes zu vereinbaren und z.B. Lieferungen nur gegen Nachnahme oder Voraus-zahlung
vorzunehmen. Wechsel und Schecks gelten nicht als Zahlung und werden nur unter Eingangsvorbehalt angenommen.
Der Kunde kann nur mit unbestrittenen, dh. von uns rechtsgültig ausdrücklich anerkannten oder gerichtlich
rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen oder ein Zurückbehaltungsrecht geltend machen.
8. Zahlungsverzug
Bei Überschreitung des Zahlungszieles sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe, mindestens jedoch
10% p.a. (bei Verbrauchern: 6% p.a.), zu verrechnen. Ferner verpflichtet sich der Kunde für den Fall des
Zahlungsverzugs, uns die durch eine außergerichtliche Eintreibung entstandenen Kosten zu ersetzen. Eingehende
Zahlungen können unabhängig von der Widmung durch den Kunden jeweils auf die älteste Lieferung (älteste Schuld)
angerechnet werden. Im Falle des Zahlungsverzugs des Kunden sind wir – unbeschadet sonstiger Rechte –
berechtigt, alle offenen Rechnungen, selbst jene, die noch nicht zur Zahlung fällig sind, sofort fällig zu
stellen und unsere Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen
Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten
und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
9. Versand
9.1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden. Die Lieferung erfolgt mangels besonderer Weisung
des Kunden nach bestem Ermessen und ohne Gewähr für die Wahl der schnellsten und billigsten Versendung.
Verpackungsmaterial wird auch zurückgenommen.
9.2. Lieferungen auf Abruf gelten spätestens ein Jahr nach Bestellung als abgerufen und werden dann von uns
erbracht.
9.3. Für Verbraucher
Punkt 9.2. gilt bei Verbrauchern nur dann, wenn der Verbraucher rechtzeitig (mindestens vier Wochen) vor Ablauf der
Jahresfrist auf die Bedeutung seines Verhaltens besonders hingewiesen wurde und ihm zur Abgabe einer
ausdrücklichen Erklärung eine angemessene Frist von 10 (zehn) Tagen gewährt wurde.
9.4. Soweit eine übliche Transportart (Post, ÖBB, sonstiger Paketdienst etc.) gewählt wird, gilt die Abgabe der Ware
an den Transporteur als Erfüllung des Vertrages durch uns.
9.5. Gefahrenübergang bei Übersendung der Ware bei Verbrauchern
Für Verbraucher gilt, dass dann, wenn der Unternehmer die Ware übersendet, die Gefahr für den Verlust oder die
Beschädigung der Ware erst auf den Verbraucher übergeht, sobald die Ware an den Verbraucher oder an einen von
diesem bestimmten, vom Beförderer verschiedenen Dritten abgeliefert wird. Hat aber der Verbraucher selbst den
Beförderungsvertrag geschlossen, ohne dabei eine vom Unternehmer vorgeschlagene Auswahlmöglichkeit zu nützen,
so geht die Gefahr bereits mit der Aushändigung der Ware an den Beförderer über. Mangels anderer Vereinbarung
erwirbt der Verbraucher zugleich mit dem Gefahrenübergang das Eigentum an der Ware.
9.6. In jedem Fall hat der Kunde aber zu gewährleisten und dafür Sorge zu tragen, dass der Empfänger der Ware alle
rechtlichen und/oder behördlichen Voraussetzungen erfüllt, die zur Entgegenahme der bestellten Ware erforderlich
ist. Jegliche Haftung der CONSIGHT Consulting GmbH ist diesbezüglich ausgeschlossen. Dies gilt auch für Verbraucher.
10. Höhere Gewalt
Wir haben für die Nichterfüllung vertraglicher Pflichten nicht einzustehen, soweit die Nichterfüllung auf einem
außerhalb unseres Einflussbereichs liegenden Hinderungsgrund beruht (z.B. Nichtbelieferung mit Zulieferer-
komponenten, Naturkatastrophen, hoheitliche Maßnahmen). Dauert der Hinderungsgrund länger als 3 Monate an, ist
jede Partei berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zu kündigen. Weitergehende Ansprüche,
insbes. jene auf Vertragserfüllung und/oder Schadenersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.
11. Gewährleistung/Garantie für unternehmensbezogene Geschäfte
11.1. Die gelieferten Waren sind sofort bei Anlieferung mit der gemäß den §§ 377, 378 UGB gebotenen Sorgfalt zu
überprüfen und feststellbare Mängel bei sonstigem Ausschluss jeglicher Ansprüche – insbesondere auch
Schadenersatzansprüche – detailliert zu rügen.
11.2. Der Käufer hat nach § 377 UGB dem Verkäufer Mängel der Ware, die er bei ordnungsgemäßem Geschäftsgang
nach Ablieferung durch Untersuchung festgestellt hat oder feststellen hätte müssen, binnen angemessener Frist
anzuzeigen. Unterlässt der Käufer die Anzeige, so kann er Ansprüche auf Gewährleistung (§§ 922 ff. ABGB), auf
Schadenersatz wegen des Mangels selbst (§ 933a Abs. 2 ABGB) sowie aus einem Irrtum über die Mangelfreiheit der
Sache (§§ 871 f. ABGB) nicht mehr geltend machen. Zeigt sich später ein solcher Mangel, so muss er ebenfalls in
angemessener Frist angezeigt werden; andernfalls kann der Käufer auch in Ansehung dieses Mangels die in § 377
Abs. 2 UGB bezeichneten Ansprüche nicht mehr geltend machen.
11.3. Verdeckte Mängel sind ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber innerhalb einer Frist von einer Woche
ab Entdeckung bei sonstigem Verlust allfälliger Gewährleistungsansprüche schriftlich anzuzeigen. Hat der Kunde
einem Konsumenten oder einem Unternehmer für die Mangelhaftigkeit des Produktes Gewähr zu leisten, ist dieser bei
sonstigem Verlust all seiner Ansprüche verpflichtet, seine aus § 933b ABGB resultierenden Ansprüche binnen einer
Woche ab Erfüllung der eigenen Gewährleistungspflicht schriftlich geltend zu machen. Garantie- und
Gewährleistungsansprüche (einschließlich Ansprüche gemäß § 933b ABGB) sind – unabhängig auf welche
Rechtsgrundlage sie gestützt werden – innerhalb von 12 Monaten ab dem Verkaufsdatum (Rechnungsdatum) geltend
zu machen. Diese Frist beginnt durch Lieferung von Ersatzware bzw. Verbesserung nur hinsichtlich der
ausgetauschten bzw. verbesserten Teile neu zu laufen. Unsere Gewährleistung und Garantie umfasst, nach unserer
Wahl, die kostenlose Reparatur oder den kostenlosen Ersatz der defekten Teile. Der Garantie- und Gewährleistungs-
anspruch ist verwirkt, wenn die gegenständlichen Liefer- und Zahlungsbedingungen nicht eingehalten werden,
ebenso im Falle von Reparaturen durch den Kunden oder in fremden Werkstätten. Diese Regelungen umfassen
sämtliche Garantie- und Gewährleistungsverpflichtungen von unserer Seite und ersetzen alle früheren Erklärungen
sowie schriftliche oder mündliche Verabredungen betreffend Garantien und Gewährleistungen. Für Auswahl und
Anwendung der gelieferten Waren ist der Kunde allein verantwortlich. Eine Anwendungsberatung ist nur dann
verbindlich, wenn sie von uns selbst schriftlich bestätigt wird.
11.4. Für Verbraucher:
11.4.1. Gewährleistungsrechte des Verbrauchers (§§ 922 bis 933 ABGB) werden vor Kenntnis des Mangels nicht
ausgeschlossen oder eingeschränkt. Die Vereinbarung einer kürzeren als der gesetzlichen Gewährleistungsfrist ist
unwirksam, doch kann bei der Veräußerung gebrauchter beweglicher Sachen die Gewährleistungsfrist auf ein Jahr
verkürzt werden, sofern dies im Einzelnen ausgehandelt wird.
11.4.2. Ist der Unternehmer zur Verbesserung oder zum Austausch verpflichtet (§ 932 ABGB), so hat er diese Pflicht
zu erfüllen.
11.4.2.1. an dem Ort, an dem die Sache übergeben worden ist; hat der Unternehmer die Sache vertragsgemäß nach
einem im Inland gelegenen Ort befördert oder versendet, so tritt dieser Ort an die Stelle des Übergabsortes; oder
wenn es der Verbraucher verlangt.
11.4.2.2. an dem Ort, an dem sich die Sache gewöhnlich befindet, sofern dieser Ort im Inland gelegen ist, für den
Unternehmer nicht überraschend sein musste und sofern nach der Art der Sache deren Beförderung zum
Unternehmer für den Verbraucher untunlich ist, besonders weil die Sache sperrig, gewichtig oder durch Einbau
unbeweglich geworden ist.
11.4.2.3. Der Unternehmer kann verlangen, dass ihm der Verbraucher, wenn es für diesen tunlich ist, die Sache
übersendet. Der Unternehmer hat jedoch die Gefahr der Übersendung zu tragen.
11.4.2.4. Die notwendigen Kosten der Verbesserung oder des Austauschs, insbesondere Versand-, Arbeits- und
Materialkosten, hat der Unternehmer zu tragen.
11.4.3. Vertragliche Garantie
Verpflichtet sich der Unternehmer gegenüber einem Verbraucher, für den Fall der Mangelhaftigkeit der Sache diese zu
verbessern, auszutauschen, den Kaufpreis zu erstatten oder sonst Abhilfe zu schaffen (Garantie), so hat er auch auf
die gesetzliche Gewährleistungspflicht des Übergebers und darauf hinzuweisen, dass sie durch die Garantie nicht
eingeschränkt wird. Der Unternehmer ist an die Zusagen in der Garantieerklärung und an den in der Werbung
bekannt gemachten Inhalt der Garantie gebunden.
12. Schadenersatz
12.1. Schadenersatzansprüche des Kunden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, teil-
weiser Nichterfüllung, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsab-
schluss, Verschulden die Vertragserfüllung, bei Mangelfolgeschäden, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen
sind ausgeschlossen, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits beruhen.
12.2. Für Verbraucher:
Dieser Ausschluss bzw. diese Einschränkung der Pflicht des Unternehmers zum Ersatz eines Schadens an der Person
oder zum Ersatz sonstiger Schäden nach Punkt 11.1. gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit (§ 6 Abs. 1 Z 9 KschG).
12.3. Gem. § 9 des Bundesgesetz vom 21. Jänner 1988 über die Haftung für ein fehlerhaftes Produkt (Produkthaf-
tungsgesetz) kann die Ersatzpflicht nach diesem Bundesgesetz im Voraus weder ausgeschlossen noch beschränkt
werden. Gem. § 1 PHG haftet für den Ersatz des Schadens, wenn durch den Fehler eines Produkts ein Mensch
getötet, am Körper verletzt oder an der Gesundheit geschädigt oder eine von dem Produkt verschiedene körperliche
Sache beschädigt wird, der Unternehmer, der es hergestellt und in den Verkehr gebracht hat (Z 1) und (Z 2) der
Unternehmer, der es zum Vertrieb in den Europäischen Wirtschaftsraum eingeführt und hier in den Verkehr gebracht
hat (Importeur). Kann der Hersteller oder - bei eingeführten Produkten - der Importeur (Abs. 1 Z 2) nicht festgestellt
werden, so haftet jeder Unternehmer, der das Produkt in den Verkehr gebracht hat, nach Abs. 1, wenn er nicht dem
Geschädigten in angemessener Frist den Hersteller beziehungsweise - bei eingeführten Produkten - den Importeur
oder denjenigen nennt, der ihm das Produkt geliefert hat. Die CONSIGHT Conulting GmbH haftet bei Vorliegen der
Voraussetzungen des PHG daher nur bei Verstoß gegen die dort normierten Meldepflichten, sonst nach den dortigen
zwingenden gesetzlichen Regeln ist der Schaden nach § 2 PHG unter den sonstigen Voraussetzungen durch die
Beschädigung einer Sache ist nur zu ersetzen, wenn ihn nicht ein Unternehmer erlitten hat, der die Sache überwiegend
in seinem Unternehmen verwendet hat (Z 1) , und überdies nur mit dem 500 Euro übersteigenden Teil (Z 2).
12.4. Beweislast
Den Kunden trifft die Beweislast bezüglich des Vorliegens der Kausalität, der Rechtswidrigkeit, der Höhe des
Schadens sowie des Vorliegens von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die von uns bei den gelieferten Waren
erteilten Anweisungen zur Benutzung sind unbedingt einzuhalten. Bei Missachtung dieser Anweisungen oder bei der
Nichtbeachtung von behördlichen Zulassungsbedingungen entfällt jede Haftung unsererseits. Mittelbare Schäden
(Folgeschäden, entgangener Gewinn, einschließlich des Ersatzes von solchen Schäden, die nicht an den
Vertragsprodukten selbst, sondern durch ihre Benutzung, ihre Unbrauchbarkeit oder in anderer Weise an anderen
Geräten, Sachen oder Personen entstanden sind) sind – soweit gesetzlich zulässig – jedenfalls ausgeschlossen.
12.5. Für Verbraucher
Soweit dem Verbraucher nach Punkt 12.4. eine Beweislast auferlegt wird, die ihn von Gesetzes wegen nicht trifft, tritt
anstelle des Punktes 12.4. die gesetzliche Beweislastregelung und/oder Beweislastverteilung (§ 6 Abs. 1 Z 11
KSchG).
13. Eigentumsvorbehalt
Das Eigentum an den gelieferten Waren geht erst mit vollständiger Zahlung des Kaufpreises auf den Kunden
über. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Vorbehaltsware vor dem Übergang des Eigentums zu verpfänden, zur
Sicherheit zu übereignen, zu verarbeiten oder umzugestalten. Der Kunde darf die Vorbehaltsware im Rahmen des
ordnungsgemäßen Geschäftsganges unter Einhaltung sämtlicher rechtlichen und/oder behördlichen Vorschriften
weiterveräußern, hat den Käufer jedoch über unser Eigentum nachweislich zu informieren uns sicher zu stellen, dass
unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung erhalten bleibt. Der Kunde tritt daher bereits jetzt alle aus der
Weiterveräußerung resultierenden Ansprüche gegen seine Abnehmer zur Sicherung unserer Zahlungsforderungen an
uns ab und verpflichtet sich sämtliche für die wirksame Abtretung seiner Kundenforderungen erforderlichen Schritte
jeweils vor Weiterveräußerung der Vorbehaltsware zu setzen. Ist der Kunde mit einer oder mehreren Zahlungen ganz
oder teilweise in Verzug, stellt er seine Zahlungen ein oder ist über sein Vermögen die Eröffnung eines
Insolvenzverfahrens beantragt, darf der Kunde keinesfalls mehr über die Vorbehaltsware verfügen und seine Befugnis
zur Einziehung der Forderungen gilt als erloschen. Wir sind in einem solchen Fall zum Rücktritt vom Vertrag
berechtigt, ohne vorher eine Frist für die Leistungserbringung setzen zu müssen. Auch ohne Rücktritt sind wir
berechtigt die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Zur Besichtigung der Vorbehaltsware sichert uns der Kunde
jederzeit den Zutritt zu seinem Betrieb zu.
14. Gerichtsstand und anwendbares Recht
14.1. Als Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten wird das
für unseren Sitz (Linz) örtlich und sachlich zuständige österreichische Gericht vereinbart. Wir sind jedoch auch
berechtigt, ein anderes, für den Kunden zuständiges Gericht anzurufen. Es gilt das österreichische Recht. Die
Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.
14.2. Für Verbraucher:
Hat der Verbraucher im Inland seinen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt oder ist er im Inland
beschäftigt, so kann für eine Klage gegen ihn nach den §§ 88, 89, 93 Abs. 2 und 104 Abs. 1 JN nur die Zuständigkeit
des Gerichtes begründet werden, in dessen Sprengel der Wohnsitz, der gewöhnliche Aufenthalt oder der Ort der
Beschäftigung liegt; dies gilt nicht für Rechtsstreitigkeiten, die bereits entstanden sind.
15. Sonstige Bestimmungen
15.1. Wir sind berechtigt, einzelne Verpflichtungen durch Unterauftragnehmer erbringen zu lassen. Der Kunde ist
nicht berechtigt Ansprüche aus dieser Vereinbarung abzutreten. Alle Anzeigen oder Erklärungen, der Kunde uns
gegenüber abgibt, sind nur wirksam, wenn sie in schriftlicher Form an die oben angegebene Firmenadresse
gerichtet werden.
15.2. Der Kunde stimmt der elektronischen Erfassung seiner Daten sowie der Speicherung seiner Ausweiskopien
ausdrücklich zu.
15.3. Salvatorische Klausel
Von der gänzlichen oder teilweisen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieses Vertrages bleiben die übrigen
Bestimmungen unberührt. Die Vertragsparteien werden die unwirksamen durch wirksame Bestimmungen ersetzt, die
den beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst weitgehend erreichen.
16. Konsumenten (Verbraucher)
16.1. Besondere Bestimmungen gelten nach dem Bundesgesetz vom 8. März 1979, mit dem Bestimmungen zum
Schutz der Verbraucher getroffen werden (Konsumentenschutzgesetz - KSchG) für Verträge zwischen Unter-nehmern
und Verbrauchern, wobei dies für Rechtsgeschäfte gilt, an denen (Z 1) einerseits jemand, für den das Geschäft zum
Betrieb seines Unternehmens gehört, (im folgenden kurz Unternehmer genannt) (und andererseits jemand, für den
dies nicht zutrifft, (im folgenden kurz Verbraucher genannt) beteiligt sind (Z 2).
15.2. Soweit in den geltenden AGB von dem ersten Hauptstück zum Nachteil des Verbrauchers abgewichen wird, sind
sie unwirksam. Dies hat jedoch nicht die Ungültigkeit der übrigen Vereinbarungen zur Folge (Punkt 14.3. dieser
Vereinbarung).
17. Rücktrittsrecht des Verbrauchers
17.1. Hat der Verbraucher seine Vertragserklärung weder in den vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke
dauernd benützten Räumen noch bei einem von diesem dafür auf einer Messe oder einem Markt benützten Stand
abgegeben, so kann er von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum
Zustandekommen des Vertrags oder danach binnen 14 Tagen erklärt werden. Der Lauf dieser Frist beginnt mit
der Ausfolgung einer Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des Unternehmers, die zur Identifizierung
des Vertrags notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht, die Rücktrittsfrist und die
Vorgangsweise für die Ausübung des Rücktrittsrechts enthält, an den Verbraucher, frühestens jedoch mit dem
Zustandekommen des Vertrags, bei Kaufverträgen über Waren mit dem Tag, an dem der Verbraucher den Besitz an
der Ware erlangt. Ist die Ausfolgung einer solchen Urkunde unterblieben, so steht dem Verbraucher das
Rücktrittsrecht für eine Frist von zwölf Monaten und 14 Tagen ab Vertragsabschluss beziehungsweise
Warenlieferung zu; wenn der Unternehmer die Urkundenausfolgung innerhalb von zwölf Monaten ab dem
Fristbeginn nachholt, so endet die verlängerte Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher
die Urkunde erhält. Bei Versicherungsverträgen endet die Rücktrittsfrist spätestens einen Monat nach
Zustandekommen des Vertrags.
17.2. Das Rücktrittsrecht besteht auch dann, wenn der Unternehmer oder ein mit ihm zusammenwirkender Dritter
den Verbraucher im Rahmen einer Werbefahrt, einer Ausflugsfahrt oder einer ähnlichen Veranstaltung oder durch
persönliches, individuelles Ansprechen auf der Straße in die vom Unternehmer für seine geschäftlichen Zwecke
benützten Räume gebracht hat.
17.3. Das Rücktrittsrecht steht dem Verbraucher nicht zu,
17.3.1. wenn er selbst die geschäftliche Verbindung mit dem Unternehmer oder dessen Beauftragten zwecks
Schließung dieses Vertrages angebahnt hat,
17.3.2. wenn dem Zustandekommen des Vertrages keine Besprechungen zwischen den Beteiligten oder ihren
Beauftragten vorangegangen sind oder
17.3.3. bei Verträgen, bei denen die beiderseitigen Leistungen sofort zu erbringen sind, wenn sie üblicherweise von
Unternehmern außerhalb ihrer Geschäftsräume geschlossen werden und das vereinbarte Entgelt 25 Euro, oder wenn
das Unternehmen nach seiner Natur nicht in ständigen Geschäftsräumen betrieben wird und das Entgelt 50 Euro
nicht übersteigt.
17.3.4. bei Verträgen, die dem Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz unterliegen, oder
17.3.5. bei Vertragserklärungen, die der Verbraucher in körperlicher Abwesenheit des Unternehmers abgegeben hat,
es sei denn, dass er dazu vom Unternehmer gedrängt worden ist.
17.4. Die Erklärung des Rücktritts ist an keine bestimmte Form gebunden. Die Rücktrittsfrist ist gewahrt, wenn die
Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird.
17.5. Der Verbraucher kann ferner von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Unter-
nehmer gegen die gewerberechtlichen Regelungen über das Sammeln und die Entgegennahme von Bestellungen auf
Dienstleistungen (§ 54 GewO 1994), über das Aufsuchen von Privatpersonen und Werbeveranstaltungen (§ 57 GewO
1994) oder über die Entgegennahme von Bestellungen auf Waren von Privatpersonen (§ 59 GewO 1994) verstoßen
hat. Die Bestimmungen des Abs. 1, Abs. 3 Z 4 und 5 und Abs. 4 KSchG sind auch auf dieses Rücktrittsrecht
anzuwenden. Dieses steht dem Verbraucher auch in den Fällen des Abs. 3 Z 1 bis 3 KSchG zu.
17.6. Der Verbraucher kann von seinem Vertragsantrag oder vom Vertrag weiters zurücktreten, wenn ohne seine
Veranlassung für seine Einwilligung maßgebliche Umstände, die der Unternehmer im Zuge der Vertragsverhandlungen
als wahrscheinlich dargestellt hat, nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten. Maßgebliche Umstände
im Sinn dieses Punktes sind
17.6.1. die Erwartung der Mitwirkung oder Zustimmung eines Dritten, die erforderlich ist, damit die Leistung des
Unternehmers erbracht oder vom Verbraucher verwendet werden kann,
17.6.2. die Aussicht auf steuerrechtliche Vorteile,
17.6.3. die Aussicht auf eine öffentliche Förderung und
17.6.4. die Aussicht auf einen Kredit.
17.7. Der Rücktritt nach 17.6. kann binnen einer Woche erklärt werden. Die Frist beginnt zu laufen, sobald für den
Verbraucher erkennbar ist, dass die in 17.6. genannten Umstände nicht oder nur in erheblich geringerem Ausmaß
eintreten und er eine schriftliche Belehrung über dieses Rücktrittsrecht erhalten hat. Das Rücktrittsrecht erlischt
jedoch spätestens einen Monat nach der vollständigen Erfüllung des Vertrags durch beide Vertragspartner.
17.8. Das Rücktrittsrecht nach 17.6. steht dem Verbraucher nicht zu, wenn
17.8.1. er bereits bei den Vertragsverhandlungen wusste oder wissen musste, dass die maßgeblichen Umstände nicht
oder nur in erheblich geringerem Ausmaß eintreten werden,
17.8.2. der Ausschluss des Rücktrittsrechts im Einzelnen ausgehandelt worden ist oder
17.8.3. der Unternehmer sich zu einer angemessenen Anpassung des Vertrags bereit erklärt.
18. Kostenvoranschläge
Für die Erstellung eines Kostenvoranschlags im Sinn des § 1170a ABGB durch den Unternehmer hat der Verbraucher
ein Entgelt nur dann zu zahlen, wenn er vorher auf diese Zahlungspflicht hingewiesen worden ist. Wird dem Vertrag
ein Kostenvoranschlag des Unternehmers zugrunde gelegt, so gilt dessen Richtigkeit als gewährleistet, wenn nicht
das Gegenteil ausdrücklich erklärt ist.
Stand: 01. November 2020